Von Adina, 25. Oktober 2012

Frag den Staat: Mehr Informationsrechte für Bürger

Nivellierung des Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) verbessert Informationsmöglichkeiten für Verbraucher

Ministerium, LogoDurch die Änderung des Verbraucher-Informationsgesetzes zum 1. September 2012 erhalten Bürger der Bundesrepublik Deutschland künftig mehr Rechte um Auskünfte über Verbrauchsgüter einzuholen. Die Nivellierung bezieht sich auf eine Dehnung des Informationsanspruchs bei technischen Verbraucherprodukten wie Haushaltsgeräte, Heimwerkerartikel oder Möbel. Bisher konnten Bürger nur Auskünfte zu Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen wie Kleidung, Reinigungsmittel oder Spielwaren anfordern.

Das Verbraucherinformationsgesetz, als Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, trat am 1. Mai 2008 in Kraft. Dem VIG liegt der Leitsatz zu Grunde, dass Verbraucher Anspruch darauf haben, in alle Informationen, die den Behörden zu Produkten vorliegen, Einsicht zu erhalten. Jeder Bürger hat somit das Recht, eine individuelle Anfrage bei der entsprechenden Landesbehörde, Informationen zu Produkten einzuholen, mit denen er unmittelbar in Kontakt steht. Technische Produkte und Dienstleistungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verbraucher stehen, werden nicht erfasst.

Seit dem 1. September 2012 ist die Antragstellung vereinfacht. Anfragen können nun formlos, auch per E-Mail oder Telefon gestellt werden. Wichtig ist dabei, die Fragen so konkret wie möglich zu formulieren, darauf weisen die Behörden immer wieder hin. Innerhalb eines Monats sollten die Anfragen beantwortet sein.

Die Nachbesserung des Gesetzes nimmt die Behörden in die Pflicht, die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei allen Messergebnissen, die Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen, zeitnah zu veröffentlichen. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich. Alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen müssen nun zwingend veröffentlicht werden.

Äußerst günstig für den Verbraucher ist die neue Gebührenregelung. Während bislang für einfache Auskünfte bei Bundesbehörden Gebühren in Höhe von fünf bis 25 Euro erhoben wurden, sind Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei. Über die Freigrenzen hinaus gilt die Verbraucherinformationsgebührenverordnung (VIGGebV), nach der unabhängig vom wirtschaftlichen Wert der tatsächlich entstandene Verwaltungsaufwand ausgeglichen wird.

Um herauszufinden, welche Behörde zuständig ist, kann man die Behörden-Suchmaschine des Bundesministeriums für Ernnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nutzen. Eine Liste mit Quellen, wo Verbraucher sich über Veröffentlichungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz erkundigen können, stellt der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure  zur Verfügung. Eine umfangreiche Informationsplattform bietet auch die Verbraucherzentrale NRW.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert