Von Adina, 9. Januar 2013

Neu 2013: Positivliste für Aromen

Logo efsaAromastoffe müssen auf Verpackungen nicht als Lebensmittel-Zusatzstoffe ausgewiesen werden. Doch gerade diese Stoffgruppe wird von vielen kritisch gesehen und deshalb seit Langem einem Sicherheitscheck unterzogen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) begann 2003 Aromastoffe zu prüfen nun hat im Oktober 2012 eine Positivliste veröffentlicht, die ab dem 22. April 2013 in Kraft tritt. Darauf hin wurden bereits sieben als toxisch eingestufte Aromastoffe, darunter Methyleugenol, Estragol (in Teeaufgüßen gefunden) und Capsaicin vom Markt genommen.

In die Positivliste wurden bisher mehr als 2500 Aromastoffe aufgenommen. Diese große Zahl von Stoffen musste entsprechend den europäischen Rechtsvorschriften bewertet werden, um ihre Sicherheit bei der Verwendung als Aromastoffe in Lebensmitteln zu gewährleisten. Die Meisten der untersuchten Stoffe waren bereits am Markt. Nur bei etwa 200 handelte es sich um neue Aromen. Die neue EU-Positivliste wird jährlich aktualisiert und enthält Fristen, bis zu denen die Industrie angeforderte Daten einzureichen hat.

Aromastoffe finden sich in einer Vielzahl von Lebensmitteln, angefangen von Süßspeisen, über Limonaden, bis hin zu Frühstücksflocken oder Joghurt. Das Programm zur Bewertung von Aromastoffgruppen wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1565/2000 vom 18. Juli 2000 ins Leben gerufen. Seit 2009 wurden Daten zu 179 Aromastoffen eingereicht, die jedoch in einigen Fällen als unzureichend beurteilt wurden. Das Gremium forderte deshalb weitere Informationen an. Werden die angeforderten Daten nicht rechtzeitig übermittelt oder sollte die Verwendungssicherheit nicht festgestellt werden können, werden die Aromen von der Liste gestrichen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird mit Mitteln der EU finanziert, arbeitet aber unabhängig. Die EFSA überwacht Daten über biologische Gefahren, chemische Kontaminanten, den Verzehr von Lebensmitteln und neu auftretende Risiken.

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