Grundsätzlich gilt: Je mehr ein Lebensmittel verarbeitet ist, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Zusatzstoffe enthalten sind. Bei frischen Waren geht man auf Nummer sicher. Die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln ist in Deutschland streng geregelt. Grundlage sind die Vorschriften der EU sowie die nationale Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, die sich auf das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) stützt. Für jeden Lebensmittelzusatzstoff gibt es eine fest definierte akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI), nachder die Verwendungshöchstmengen in Lebensmitteln definiert werden.
Auf verpackten Lebensmitteln sind diese Stoffe mit dem Klassennamen (zum Beispiel „Konservierungsstoff“) und der Verkehrsbezeichnung oder der E-Nummer zu kennzeichnen. Auch bei loser Ware, zum Beispiel an der Fleischtheke, müssen E-Stoffe gekennzeichnet werden. Das E steht für „Europa“ und die EU-weite Zulassung. Aber Vorsicht: Da E-Stoffe ein schlechtes Image haben, sind Hersteller dazu übergegangen, die Vollnamen der Zusatzstoffe zu verwenden, statt der E-Nummern. Technische Hilfsstoffe (Filtrierhilfsmittel, Entfärber, Formtrennmittel, Antiklumpmittel), die die Verarbeitung von Lebensmitteln verbessern, müssen nicht auf der Verpackung angegeben werden, da sie im verzehrfertigen Produkt maximal in geringsten Mengen enthalten sind. Viele Bio-Produzenten kennzeichnen diese Stoffe dennoch.
In der EU sind 320 Zusatzstoffe (E-Nummern) zugelassen
Zur Zeit sind in der EU 320 Zusatzstoffe, die mit sogennanten E-Nummern zu markieren sind und in verarbeiteten Lebensmitteln zum Einsatz kommen, zugelassen. Aber was ist der Nutzen dieser Stoffe, die weder Bestandteil der Grundzutaten sind, noch einen eigenen Nährwert haben, geschweige denn, als eigenständiges Lebensmittel verzehrt werden?
Grundsätzlich beeinflussen E-Stoffe Lebensmittel in ihrer Beschaffenheit oder Wirkung. Meist sollen sie die Eigenschaften, das heißt Aussehen, Geschmack, Haltbarkeit oder Verarbeitung verbessern.
Nahrungsmittel-Zusatzstoffe werden streng kontrolliert und nur unter drei Bedingungen zugelassen: 1. Sie müssen technologisch notwendig sein, 2. die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist nachgewiesen und 3. der Verbraucher darf nicht getäuscht werden.
Bio-Produkte enthalten grundsätzlich weniger E-Stoffe, da Hersteller von Bio-Lebensmitteln nur 47 der zugelassenen Stoffe einsetzen dürfen. So sind zum Beispiel alle Farb- und Süßstoffe, Stabilisatoren und Geschmacksverstärker verboten.
Gesundheitliche Bewertung von E-Stoffen
Die Fragen zur gesundheitlichen Bedenklichkeit von E-Stoffen lassen sich pauschal nicht beantworten. Die einzelnen Stoffe sind zu heterogen, um von einer grundsätzlichen Gefährdung zu sprechen. Besondere Aufmerksamkeit besteht bei Kindern und Allergikern. So besteht der Verdacht, dass Konservierungsmittel und vor allem Lebensmittelfarbstoffe im Zusammenhang mit der Entstehung des Hyperaktivitätssyndroms (ADHS) bei Kindern stehen. Auch bei der Suche nach der Entstehung von Krebs, Alzheimer, Knochen- oder Zahnschäden, wird der Einfluss von Zusatzstoffen in Lebensmitteln immer wieder unter die Lupe genommen.
Grundsätzlich fehlt es an umfassenden Langzeitstudien, die den Dauerkonsum von künstlichen Lebensmittelzusätzen untersuchen. Zur Zeit gilt als belegt, dass 0,01 bis 0,2 Prozent der Bevölkerung mit allergieähnlichen Symptomen auf bestimmte Zusatzstoffe reagieren.
Nach Angaben der AOK können diese Zusatzstoffe unerwünschte Reaktionen auslösen:
Farbstoffe: E 102 Tartrazin, E 110 Gelborange, E 122 Azorubin, E 123 Amaranth, E 124 Cochenillerot, E 129 Allurarot, E 151 Brilliantschwarz BN
Konservierungsstoffe: E 210-212 Benzoesäure und ihre Salze, E 220-228 Schwefeldioxid und Sulfite
Antioxidationsmittel: E 310-312 Gallate, E 320 BHA, E 321 BHT
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. (Bundesverband) Berlin hat eine Liste von Lebensmittelzusatzstoffen, die dafür bekannt sind, Pseudoallergien auslösen zu können, zusammengestellt und informiert detailliert über die Gesetzeslage.
Die häufigsten Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Bedeutung
Livona hat eine Liste der häufigsten Lebensmittelzusatzstoffe und ihrer Wirkung recherchiert:
E 202: Kaliumsorbat Das chemisch synthetisierte Kaliumsalz der Sorbinsäure wird vor allem als Konservierungsmittel für Trockenfrüchte, geschnittenen und abgepackten Käse, Brot, Backwaren, Fleisch- und Fischprodukte verwendet.
E 250: Natriumnitrit Der synthetisch produzierte Konservierungsstoff tötet Bakterien ab und wird zusammen mit Pökelsalz zum Beispiel Gänse- und Entenleberpasteten zugesetzt. Es findet sich aber auch in gepökelten Lebensmitteln. Nitrite senken den Blutdruck durch ihre gefäßerweiternde Wirkung. Natriumnitrit ist das Natriumsalz der Salpetrigen Säure.
E 300: Ascorbinsäure Als Antioxidationsmittel und Stabilisator wird der Zusatzstoff, der eine Form des Vitamin C ist, ohne Höchstmengenbeschränkung Obst- und Gemüsekonserven, Säften, Marmeladen, Fleisch- und Wurstwaren, Bier und Wein beigemischt. Zum Beispiel wird naturtrübem Apfelsaft Ascorbinsäure zugegeben, um ihn heller zu machen. Ascorbinsäure im Mehl vergrößert das Volumen gebackener Teige. Ascorbinsäure kann gentechnisch produziert werden. Jährlich werden weltweit etwa 80.000 Tonnen Ascorbinsäure, größtenteils mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen produziert. Hauptlieferant ist China. Weitere E-Stoffe von Ascorbinsäurederivaten sind E 301: Natriumascorbat, E 302: Calciumascorbat, E 304a: Ascorbylpalmitat und E 304b: Ascorbylstearat
E 330: Zitronensäure E 330 findet sich häufig in Süßwaren, Erfrischungsgetränken, Konfitüren, Käse- und Fleischprodukten, Desserts oder Teigwaren. Zitronensäure fungiert als Antioxidationsmittel, Komplexbildner (sorgt für Stabilität der Farbe und Textur), Säuerungsmittel, Schmelzsalz und Säureregulator und wird mit Hilfe von Schimmelpilzen erzeugt, was zu allergischen Reaktionen führen kann.
E 407: Carrageen Das Kohlenhydrat Carrageen findet als Verdickungs- und Geliermittel in Soßen, Eiscreme, Süßigkeiten, Dessertpulver oder Trockenmilcherzeugnissen Anwendung. Obwohl es unter dem Verdacht steht, Allergien auszulösen ist es auch für Babynahrung und Bio-Produkte zugelassen. Ähnliche Substanzen sind Agar-Agar (E 406) oder Alginat. Alle kommen in den Zellen verschiedener Rotalgenarten vor.
E 410: Johannisbrotkernmehl Für Lebensmittel allgemein zugelassen, dient das aus den Samen der Frucht des Johnnisbrotbaumes hergestellte Kohlenhydrat als Verdickungs- und Bindemittel. E 410 unterliegt keiner Höchstmengenbegrenzung und findet sich häufig in Backwaren, Marmeladen, Milchmischgetränken, Eiscreme, Obst- und Gemüsekonserven und vor allem als Backhilfsmittel in Gluten-freiem Brot. Johannisbrotkernmehl gilt als unbedenklich ist ist auch für Babynahrung, Bio- und Allergikerprodukte zugelassen. Johannisbrotkernmehl wirkt leicht abführend und behindert geringfügig die Eiweißverdauung, senkt aber den Blutzuckerspiegel.
E 412: Guarkernmehl Der Füllstoff Guarkernmehl kann extrem viel Wasser binden und dient deshalb in der Lebensmittelindustrie als Gelier- und Verdickungsmittel. Zu finden ist E 412 in Suppen, Soßen, Backwaren, Desserts oder Konfitüren. In großen Mengen genoßen kann es die Darmflora verändern und zu Blähungen führen. Eine festgelegte Tagesdosis gibt es nicht. Guarkernmehl wird aus den Samen der Guarbohne, die hauptsächlich in Indien und Pakistan angebaut wird, gewonnen.
E 415: Xanthan Das Kohlenhydrat Xanthan wird von Bakterien gebildet. E 415 wurde als Ballaststoff als unbedklich eingestuft und findet sich in Soßen, Backwaren, Sauergemüse, Fisch- und Fleischkonserven, Tomatenketchup, Mayonnaise oder Senf. In der Kosmetikindustrie findet sich Xanthan in Shampoos, Lotionen, Mascara oder Zahnpaste wieder. Das natürliche Verdickungs- und Geliermittel ist auch für Bio-Lebensmittel zugelassen und kann abführend wirken.
E 471: Mono- und Diglyceride E 471 kann pflanzlichen und tierischen Ursprungs sein und wird aus Fettsäuren und Glycerin hergestellt. Als Emulgatoren werden Mono- und Diglyceride in Schokoladenprodukten, Kakaopulver, Kartoffelpüree, Reis, Nudeln oder Babynahrung eingesetzt. Die Wirkung wird durch die Zugabe von E 470 a, von Salzen der Speisefettsäuren, verstärkt. Bei Backwaren verhindert die Wechselwirkung mit Stärke, dass die Produkte schnell altbacken werden. Bei Konfitüren verhindert E 471 die Schaumbildung. E 471 ist unbeschränkt zugelassen.
Bei der Veresterung kommen hinzu: Essigsäure (E 472a), Milchsäure (E 472b), Citronensäure (E 472c), Weinsäure (E 472d), Mono- und Diacetylweinsäure (E 472e), Essig- und Weinsäure (E 472f)
Einige weitere Zusatzstoffe:
Säuerungsmittel
- E 260: Essigsäure
- E 270: Milchsäure
- E 296: Apfelsäure
- E 334: Weinsäure
Farbstoffe
- E 132: Indigotin (Blau)
- E 100: Kurkumin (Gelb)
- E 101: Riboflavin (= Vitamin B12, Gelb)
- E 102: Tartrazin (nicht in der ganzen EU zugelassen)
- E 131: Patentblau (gilt als unbedenklich)
- E 150: Zuckerkulör (Grün)
- E 175: Gold (gilt als unbedenklich)
Gelier- und Verdickungsmittel
- E 401: Natriumalginat
- E 403: Ammoniumalginat (Ursprung sind Braunalgen oder Bakterien)
- E 413: Traganth (aus pflanzlichen Stoffwechselprodukten, Pflanzensaft)
Achtung: Aromen gelten nicht als Zusatzstoffe!
Bei der Recherche zu diesem Artikel bin ich natürlich auch in meinem Haushalt auf die Suche nach E-Stoffen gegangen und muss mit verwundertem Stolz feststellen, dass ich kaum fündig wurde. Nun ja, bei uns wird meist frisch gekocht. Fertiggerichte oder zubereitete Produkte finden sich kaum auf meinem Speiseplan. Lediglich bei den Backzutaten und einigen von der Silvesterfeier übrig gebliebenen Getränken wurde ich fündig. Und: bei zwei Urlaubssouvenieren: die ehemalige Estragon-Senf-Dose aus Kroatien und das dänische Pestoglas – beide dienen als Aufbewahungsort für andere Dinge – verrieten, dass der ehemalige Inhalt E-Stoffe enthielt.
in was für Lebensmittel sind Titandioxid in Nanogrösse
Hallo Irene,
wir haben Ihnen mal drei Aussagen zu diesem Thema zusammengestellt und hoffen, Ihnen damit eine Antwort bieten zu können.
„Titanoxid wird von der Lebensmittelindustrie als Farbstoff verwendet und verleiht Lebensmitteln eine strahlend weiße Farbe.“
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„Nano-Titandioxid (E 171), das vor allem als UV-Blocker in Sonnenmilch bekannt ist, hellt Kaugummi (Wrigley’s Airwaves Menthol) und Süßigkeiten auf (M&M’s Peanut).“
greenpeace-magazin.de
„Titandioxid ist ein gängiges Mittel zum Bleichen und Aufhellen von Süßwaren oder Soßen. Dieses wird inzwischen auch in Nanogröße eingesetzt. Essbare Nano-Beschichtungen aus 5 Nanometer dicken Titandioxidpartikeln wurden ebenfalls entwickelt, um Fleisch, Käse, Obst, Süßwaren oder Backwaren zu überziehen und damit haltbarer zu machen.“
bund.net