Deutsches-Bio-Siegel

Ein Dachzeichen soll Klarheit schaffen

Bio-Siegel DeutschlandDas deutsche staatliche Bio-Siegel als Prüf- und Gütesiegel und Dachzeichen für Produkte aus dem ökologischen Landbau wurde 2001 mit dem Ziel eingeführt, Klarheit für die Verbraucher zu schaffen und einheitliche Standards zu garantieren. Verbraucher sollen Bio-Produkte auf den ersten Blick erkennen können, ohne sich einer Vielzahl von Okö-Zertifikaten bewusst werden zu müssen. Diese EU-weit gültige Kennzeichnung dürfen Erzeuger, Verarbeiter, Händler und Importeure die nach den Anforderungen der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau arbeiten und kontrolliert werden, verwenden. In Deutschland sind die Richtlinien allerdings noch strenger als es die europäische Verordnung vorschreibt. So gelten die Bedingungen, dass Erzeugnisse landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen müssen und dass sich die teilnehmenden Betriebe den vorgeschriebenen Prüfungen von zugelassenen privaten Kontrollstellen regelmäßig unterziehen. Genaueste Buchführung über Ein- und Verkäufe ist Pflicht, damit Bio-Produkte vom Vertrieb bis zum Erzeuger zurückverfolgt werden können.

Die Richtlinien des ökologischen Landbaus sind besonders auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Stabilisierung des ländlichen Wirtschaftsraums soll durch die Transparenz der Produktionsprozesse mit möglichst geschlossenen betrieblichen Nährstoffkreisläufen (Futter- und Nährstoffgrundlage soll der gleiche Betrieb sein) und artgerechter Tierhaltung gewährleitet werden.

Bio und / oder Verbandssiegel

Das Bio-Siegel ist inzwischen auf mehr als 60 000 Produkten von über 4000 Unternehmen, zunehmend auch im Discounterbereich, zu finden. Importprodukte aus anderen EU-Staaten sowie nach den speziellen Importbestimmungen eingeführten Produkte aus Nicht-EU-Ländern dürfen mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

Das staatliche Bio-Siegel steht für die kontrollierte Erzeugung und Produktion von unabhängig geprüfter Bio-Ware nach den einheitlichen Standards der EU-Verordnung. Im Gegensatz dazu kennzeichnen Verbands-Siegel, wie von Demeter oder Gäa, Betriebe, die zusätzlich noch die strengen, meist regionalen, Verbandsstandards erfüllen. Die Gesetze der EU müssen diese allerdings auch einhalten.

Begriffe „Bio“ und „Öko“ durch die EG-Rechtsvorschriften geschützt

Da die Begriffe „Bio“ und „Öko“ durch die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau geschützt sind, dürfen Produkte nur mit diesen Titeln werben, wenn sie tatsächlich nach den entsprechenden Regeln produziert und von einer Öko-Kontrollstelle geprüft und zertifiziert sind. Das Bio-Siegel selbst ist eine freiwillige und kostenlose Angabe. Bio-Produkte müssen nicht zwangsläufig damit gekennzeichnet werden, auch wenn sie zertifiziert sind.